Änderung in waldbaulicher Förderung
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d. Isar-Pfarrkirchen informiert:
Pressemitteilung vom 24.02.2022
Flächenvorbereitung vor der Wiederaufforstung
Bei flächiger Befahrung oder Herbizideinsatz droht Förderausschluss
Landau/Pfarrkirchen – Die zunehmenden Waldschäden durch Borkenkäfer oder Sturm führen zu immer mehr Kahlflächen. Auf den offenen Flächen breitet sich schnell Konkur-renzvegetation aus, die eine Wiederaufforstung stark behindern kann. „Immer häufiger greifen Waldbesitzende zur Vorbereitung der Pflanzflächen auf eine flächige maschinelle Bearbeitung oder sogar auf einen großzügigen Herbizideinsatz zurück“, betont Gerhard Hu-ber, Bereichsleiter Forst am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Landau a.d.Isar-Pfarrkirchen. „Diese Maßnahmen stehen jedoch nicht immer im Einklang mit ord-nungsgemäßer Forstwirtschaft und sind grundsätzlich zu vermeiden.“
Die Förderrichtlinien zur finanziellen Unterstützung von Wiederaufforstungen wurden aus diesem Anlass nachgeschärft. Flächige Befahrung und Herbizideinsatz können zum Aus-schluss von der Förderung führen.
Bodenschäden und finanzielle Einbußen vermeiden
Wird nämlich beim Mulchen der Schlagflora der Waldboden ganzflächig befahren, kann dies zu langfristigen, teils irreversiblen Schäden führen und das Anwachsen der neuen Waldgeneration stark beeinträchtigen. Insbesondere wenn dies auf empfindlichen oder feuchten Böden geschieht, werden diese Schäden nicht nur für jedermann sichtbar, sondern sie stellen dann auch einen offensichtlichen Verstoß gegen das Waldgesetz oder geltende Zertifizierungsstandards dar.
Die Förderung von Wiederaufforstungen nach einer vorangegangenen flächigen Befahrung oder einem vorangegangenen Herbizideinsatz wird daher ab sofort ausgeschlossen.
Was aber tun, wenn die Schadfläche schon so zugewuchert ist, dass eine Wiederanpflan-zung unmöglich ist? „Besprechen Sie die Problematik mit Ihrem staatlichen Förster, noch bevor Sie die Pflanzfläche mulchen oder gar spritzen“, empfiehlt Huber. „Vielleicht findet sich im Rahmen der Beratung eine Lösung, die trotzdem förderfähig ist.“ Dies kann z.B. bedeuten, die Bearbeitung nur auf notwendige Teilflächen zu beschränken, oder nur Technik einzusetzen, die Bodenschäden vermeidet. Wird dies im Vorfeld mit dem Förster be-sprochen, von ihm befürwortet und dokumentiert, ist eine finanzielle Förderung der wald-baulichen Maßnahme weiterhin möglich.