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Neuerung 2026:

Es wird nur noch das Lagern von Stammholz (Fixlängen, Langholz) mit 10€ pro Festmeter gefördert. Das Restholz (Brennholz, Hackware) muss ebenfalls aufgearbeitet und abtransportiert werden.

 Ablaufschema: Lagerung von Schadholz

  1. Kontaktaufnahme mit der WBV
  2. Unmittelbares ausfüllen und senden einer Beteiligtenerklärung an die Geschäftsstelle. Sonst keine Beantragung der Förderung mehr möglich!
    • Bitte den Eigentümer und die betroffenen Flurstücke eintragen und unterschreiben
    • keine Schadholzmengen eintragen! Diese wird von der WBV nach der Vermessung ergänzt
  3. Zeitnahe Durchführung der Aufarbeitung und Abtransport des Stammholzes auf Sammellagerplatz Ölling/Mögling oder Privatlager >500m vom nächsten Fichtenbestand entfernt.
  4. Restholz waldschutzwirksam beseitigen (Abtransport, Hacken). Fördervoraussetzung!
  5. Melden der Holzmenge an die Geschäftsstelle.
  6. Auszahlung der Fördergelder ab Ende des Jahres.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden.