Lieferantenbedingungen für die Laubholzsubmission 2025 in Reisbach/Reith
Holzlagerplatz: Reith bei Reisbach
Anlieferschluss: Donnerstag, 9. Januar 2025 – 18.00 Uhr
Letzte Gebotsabgabe: Donnerstag, 6. Februar 2025 – 18.00 Uhr
(Geschäftsstelle: WBV Reisbach w.V., Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach)
Ergebnisbekanntgabe: Freitag, 14. Februar 2025 – 12.00 Uhr unter www.wbv-reisbach.de
Für Waldbesitzer, die sich mit Laubholz an der Submission beteiligen wollen, gibt es Folgendes zu beachten:
• Es werden alle Laubhölzer außer Pappel und Weide angeboten.
• Die Hölzer müssen eine ansprechende, sehr gute Qualität aufweisen. Die Stämme sollen somit insbesondere gerade und
weitgehend astfrei sein.
• Die Mindestlänge beim Laubholz beträgt 3,0 Meter. Obsthölzer dürfen auch kürzer sein.
• Der Mindestdurchmesser ist bei der Eiche 35 cm ohne Rinde und bei den übrigen Laubhölzern 30 cm ohne Rinde.
Obsthölzer mit sehr guter Qualität dürfen ausnahmsweise auch nur mit einem Mindestdurchmesser von 25 cm ohne
Rinde angeliefert werden.
• Die Stammanschnitte müssen frisch, gerade und nicht verschmutzt sein.
• Das Holz darf keine sichtbaren Fremdkörper (z.B. Metallteile) enthalten. Für Schäden, die durch sichtbare Fremdkörper
entstehen haftet der Waldbesitzer.
• Die angelieferte Ware soll auf den bereitgestellten Lagerhölzern nebeneinander gelagert werden. Dabei muss der Stamm
von allen Seiten sichtbar sein. Deshalb sind die Stämme in einem Abstand von 30 cm zu lagern. Außerdem ist auf ein
gutes optisches Gesamtbild zu achten.
• Am Stammanschnitt ist mit Reißnägeln, in einer Klarsichthülle oder laminiert, ein Zettel mit der Holzart, der
vollständigen Adresse und der jeweiligen WBV/FBG anzubringen.
• Jede Anlieferung von Holz ist bei der für den jeweiligen Waldbesitzer zuständigen Geschäftsstelle der
Waldbauernvereinigung oder Forstbetriebsgemeinschaft anzumelden.
• Vom Holzerlös des Waldbesitzers wird eine Submissionsgebühr von 8 Euro pro Festmeter zzgl. dem aktuell gültigen
Mehrwertsteuersatz abgezogen.
• Um eine ausreichende Qualität der Submission zu sichern, behält sich die WBV Reisbach vor, Stämme auszusortieren.
Diese Stämme werden den Submissions-Käufern nicht zum Kauf angeboten. Ein Einhalten der obigen Kriterien ist
keine Garantie, dass der Stamm zu Submission zugelassen wird. Es entscheidet allein der Verkaufsleiter
(Geschäftsführer), welche Stämme akzeptiert werden. Vor allem bei Esche und Buche werden nur außergewöhnlich
hochwertige Stämme bei der Submission den Käufern angeboten werden.
• Für Stämme, die nach der Qualitätskontrolle durch die WBV Reisbach, den Kriterien entsprechen und zur Submission
zugelassen werden, wird ein Mindestgebot von 80 Euro netto pro Festmeter aufgerufen. Der Erlös von 80 Euro pro
Festmeter netto wird dem Waldbesitzer zugesichert.
• Aussortierte Stämme werden nach der Ergebnisbekanntgabe, Freitag, 14.02.2025, 12.00 Uhr, zu einem niedrigeren Preis
verschiedenen Händlern angeboten. Die Preise werden zum gegebenen Zeitpunkt mit geeigneten Käufern ausgehandelt.
• Sollten Sie als Eigentümer mit dieser Vorgehensweise nicht einverstanden sein, müssen Sie bis Freitag, 31.01.2025,
18.00 Uhr, bei der WBV Reisbach w. V. (Geschäftsstelle: Frontenhausener Straße 4, 94419 Reisbach, Fax 08734/9395-
129, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) schriftlich dagegen Einspruch einlegen. Stämme, die nicht verkauft werden,
müssen bis zur Abfuhrfrist: Dienstag, 01.04.2025, 18.00 Uhr, vom Eigentümer wieder abgeholt werden. Alle Stämme,
die bis zu diesem Zeitpunkt nicht vom Lagerplatz abgeholt wurden, gehen automatisch in das Eigentum der WBV
Reisbach über.
• Für jeden angelieferten Stamm muss die Submissionsgebühr bezahlt werden, auch wenn er nicht verkauft oder
aussortiert wird.