Beteiligtenerklärung
Neuerung 2026:
Es wird nur noch das Lagern von Stammholz (Fixlängen, Langholz) mit 10€ pro Festmeter gefördert. Das Restholz (Brennholz, Hackware) muss ebenfalls aufgearbeitet und abtransportiert werden.
Ablaufschema: Lagerung von Schadholz
- Kontaktaufnahme mit der WBV
- Unmittelbares ausfüllen und senden einer Beteiligtenerklärung (zu finden unter Downloads) an die Geschäftsstelle. Sonst keine Beantragung der Förderung mehr möglich!!!
- Zeitnahe Durchführung der Aufarbeitung und Abtransport des Stammholzes auf Sammellagerplatz Ölling/Mögling oder Privatlager >500m vom nächsten Fichtenbestand entfernt.
- Restholz waldschutzwirksam beseitigen (Abtransport, Hacken). Fördervoraussetzung!!!
- Melden der Holzmenge an die Geschäftsstelle.
- Auszahlung der Fördergelder ab Ende des Jahres.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne bei uns melden!